Schweigepflicht:
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (gemäß §15 Psychotherapiegesetz).
Alle Informationen, die mir im Zuge der Psychotherapie anvertraut werden, werden sowohl während als auch nach dem Abschluss der Psychotherapie strikt geheim gehalten. Das gilt auch dann, wenn Sie von jemandem an mich vermittelt wurden, der vermittelnden Person gegenüber.
Das heißt, ich spreche ohne Erlaubnis der Klientin/ des Klienten nicht mit Dritten über die mir anvertrauten Informationen bzw. stelle sicher, dass Dritte niemals Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Person ziehen könnten. Ich gebe nicht einmal die Information weiter, dass eine bestimmte Klientin/ ein bestimmter Klient bei mir in Therapie ist. Auch in der Supervision lässt es sich meist vermeiden, die Identität der Klientin/ des Klienten zu offenbaren.
Psychotherapie ist ein geschützter Raum, in dem wir uns so zeigen dürfen, wie wir sind, und wo wir Neues ausprobieren können. Das braucht Mut. Auch deshalb unterliegt eine Psychotherapeutin/ ein Psychotherapeut der Schweigepflicht.
Iulia Aniculesei