Alle Kassen und privat.
Es gäbe ab der ersten Sitzung die Möglichkeit Kassenzuschüsse zu beantragen:
ÖGK € 33,70, SVS € 45,00, BVAEB € 46,60
In einem unverbindlichen Erstgespräch können Ihre Anliegen und die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie, wie z. B. Behandlungsvertrag, Form des Settings, Frequenz, Kosten und Bezuschussungsmöglichkeiten durch Ihre Krankenversicherung abgeklärt werden.
Die Abrechnung einer psychotherapeutischen Behandlung kann jedoch auch privat -ohne Kassenantrag- erfolgen.
Vorteile:
Die direkte, private Abrechnung bedeutet für Sie, dass ich Ihre Diagnose und persönlichen Daten nicht an die Gebietskrankenkasse weiterleiten muss. Dadurch erhalten weder Ihre aktuellen noch zukünftigen Zusatzversicherer Ihre Daten zur von mir durchgeführten Behandlung, um auf deren Basis Ihr Versicherungsansuchen beurteilen zu können.
Sie haben zudem auch keine Wartezeiten bei der Genehmigung Ihrer Therapie durch die Gebietskrankenkasse zu befürchten. Wir bestimmen in Übereinstimmung und ohne Formalitäten den Beginn und das Ende der therapeutischen Begleitung. Ihre Unabhängigkeit wird somit gefördert und es kann sich gut anfühlen, Ihre seelische Gesundheit in die eigenen Hände zu nehmen.
Zahlen Sie die Therapiekosten selbst, so kann das zusätzlich zum Heilerfolg beitragen. Dies mag womöglich daran liegen, dass wir einer Sache, die Geld kostet, oftmals mehr Wertschätzung und Ernsthaftigkeit entgegen bringen.
Eine gut gelungene Therapie kann Ihnen ein Leben lang nachhaltig Kraft geben, da die positiven Veränderungen in jedem Bereich des Lebens wirken.
Info: Honorare für Psychotherapie können Sie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen.